
Einreisebestimmungen für Marokko nach Staatsangehörigkeit
Visum, Aufenthaltsdauer und geforderte Gültigkeit des Reisepasses hängen von der Staatsangehörigkeit ab; ein Personalausweis genügt nicht, Sie brauchen einen Reisepass. Prüfen Sie außerdem bei der Ankunft, ob Ihr Pass gestempelt wurde.
Geprüft am 14. Oktober 2026
Reisepass und Aufenthaltsdauer nach Staatsangehörigkeit
Ein Reisepass ist Pflicht, auch bei Pauschalreisen; Personalausweise werden nicht akzeptiert. Visum, visumfreie Aufenthaltsdauer und geforderte Gültigkeit des Reisepasses hängen von der Staatsangehörigkeit ab:
Einreisebestimmungen
| Staatsangehörigkeit | Visum | Reisedokument | Quelle |
|---|---|---|---|
| Französisch | Aufenthalt bis zu 90 Tage — Offizielle Seite ansehen | Reisepass für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig; Personalausweis nicht akzeptiert | diplomatie.gouv.fr (Letzte Aktualisierung der Website 15. September 2026) |
| Weitere Hinweise: Minderjährige, die mit nur einem Elternteil reisen: Nachweis der Abstammung (Geburtsurkunde oder Familienbuch) und Einverständniserklärung des anderen Elternteils empfohlen; internationaler Führerschein zusätzlich zum nationalen empfohlen | |||
| Belgisch | Aufenthalt bis zu 3 Monate — Offizielle Seite ansehen | Gültiger Reisepass | diplomatie.belgium.be (Letzte Aktualisierung der Website 1. Juli 2025) |
| Weitere Hinweise: Ein Reisepass pro Reisendem; belgische Versicherte beantragen vor der Abreise bei ihrer Krankenkasse (mutualité) das Formular BM111 | |||
| Schweizerisch | Offizielle Seite ansehen | Offizielle Seite ansehen | DFAE (Letzte Aktualisierung der Website 13. August 2026) |
| Britisch | Kein Visum, bis zu 90 Tage | Reisepass nach der Ankunft noch mindestens 3 Monate gültig | GOV.UK (Letzte Aktualisierung der Website 19. August 2026) |
| Weitere Hinweise: Doppelstaater benötigen für die Rückkehr ins Vereinigte Königreich den britischen Reisepass; zum Fahren britischer Führerschein und internationaler Führerschein nach dem Modell von 1968, vor der Abreise im Vereinigten Königreich zu beantragen (Modell von 1949 nicht mehr anerkannt) | |||
| Deutsch | Kein Visum, bis zu 90 Tage | Reisepass bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig; Personalausweis nicht akzeptiert | Auswärtiges Amt (Letzte Aktualisierung der Website 8. Oktober 2026) |
| Weitere Hinweise: Deutsch-marokkanische Doppelstaater reisen in der Regel mit dem deutschen Reisepass ein und aus, müssen aber auch die marokkanische elektronische Identitätskarte (CNIE) vorlegen, die ab 16 Jahren Pflicht ist | |||
| Niederländisch | Kein Visum für Aufenthalte bis zu 90 Tagen mit gültigem niederländischem Reisepass; darüber hinaus Visum bei der marokkanischen Botschaft in Den Haag | Reisepass für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig | Nederland Wereldwijd (ministère néerlandais des Affaires étrangères), Reisadvies Marokko (Letzte Aktualisierung der Website 30. Juli 2026) |
| Weitere Hinweise: Jedes Kind braucht einen eigenen Reisepass; wer allein mit einem oder mehreren Kindern unter 18 Jahren reist, führt die für Reisen mit Minderjährigen vorgesehenen Dokumente mit. Der niederländische Führerschein gilt in Marokko. Mit dem Fahrzeug: Das Kennzeichen wird bei der Einreise registriert, die Ausreise ist nur mit diesem Fahrzeug möglich, sonst droht Haft. Niederländisch-marokkanische Doppelstaater gelten in Marokko nur als Marokkaner, die Botschaft wird bei Problemen nicht informiert; konsularische Hilfe selbst anfordern. Drohnen: Einfuhrgenehmigung erforderlich | |||
| Spanisch | Kein Visum, 90 Tage je Zeitraum von 6 Monaten | Reisepass mehr als 6 Monate und für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig; Personalausweis nicht akzeptiert | Ministerio de Asuntos Exteriores (Letzte Aktualisierung der Website 9. Juli 2026) |
| Luxemburgisch | Von Sabaro nicht erfasst: siehe mae.gouvernement.lu | ||
| Irisch | Von Sabaro nicht erfasst: siehe ireland.ie (DFA) | ||
| Schwedisch | Von Sabaro nicht erfasst: siehe Regeringen (UD) | ||
| Dänisch | Von Sabaro nicht erfasst: siehe Udenrigsministeriet (um.dk) | ||
| Norwegisch | Von Sabaro nicht erfasst: siehe Regjeringen | ||
| Polnisch | Von Sabaro nicht erfasst: siehe Odyseusz (MSZ) | ||
| Tschechisch | Von Sabaro nicht erfasst: siehe MZV ČR | ||
| Österreichisch | Von Sabaro nicht erfasst: siehe BMEIA | ||
| Italienisch | Von Sabaro nicht erfasst: siehe Viaggiare Sicuri | ||
| Portugiesisch | Von Sabaro nicht erfasst: siehe Portal das Comunidades | ||
| Finnisch | Von Sabaro nicht erfasst: siehe Ulkoministeriö (um.fi) | ||
Die Regeln ändern sich: Prüfen Sie vor der Reise immer die offizielle Website.
Wenn die Regel für Ihr Land nicht erfasst ist, erkundigen Sie sich bei Ihrem eigenen Außenministerium oder beim marokkanischen Konsulat. Die Vorgaben unterscheiden sich von Land zu Land: Ein Reisepass, der nach Ihrer Rückkehr noch mindestens sechs Monate gültig ist, erfüllt alle hier erfassten.
Ein Pass in gutem Zustand. Ein beschädigter Pass oder einer mit unvollständiger maschinenlesbarer Zone kann zurückgewiesen werden; ein als verloren oder gestohlen gemeldeter und später wiedergefundener Pass wird nicht mehr akzeptiert. Führen Sie eine Kopie oder ein Foto der Personalienseite mit: Ausweiskontrollen sind häufig.
Bei der Ankunft
- Der Stempel. Die Grenzpolizei vermerkt die Einreise im Pass: beim ersten Besuch mit einer Nummer, danach mit einem Einreisestempel. Prüfen Sie ihn, bevor Sie den Schalter verlassen. Ohne Stempel halten Sie sich womöglich unwissentlich irregulär im Land auf, und manche Reisende hatten deshalb Schwierigkeiten bei der Ausreise.
- Rückflugticket und Geldmittel. Man kann Sie nach einem Rückflugticket und einem Nachweis ausreichender Mittel fragen. Eine Hotelbuchung oder ein Reiseplan hilft, Fragen zu beantworten.
- Über 90 Tage hinaus beantragen Sie eine ausnahmsweise Verlängerung um bis zu drei Monate beim marokkanischen Einwanderungsdienst auf einer Polizeiwache. Eine Überschreitung der Aufenthaltsdauer wird mit einer Geldstrafe und Ausweisung samt Wiedereinreiseverbot geahndet.
Kinder
Jedes Kind reist mit eigenem Reisepass.
- Mit beiden Eltern: Ein Abstammungsnachweis wird empfohlen, etwa eine Geburtsurkunde oder ein Familienbuch, besonders bei unterschiedlichen Nachnamen.
- Mit einem Elternteil: Die Einverständniserklärung des anderen Elternteils wird empfohlen; nach einer Scheidung eine Kopie der Sorgerechtsentscheidung; ist der Vater verstorben, legt die Mutter Heirats- und Sterbeurkunde oder eine gerichtliche Genehmigung vor.
- Allein oder mit einer Drittperson: Eine Einverständniserklärung der Eltern mit beglaubigter Unterschrift ist Pflicht, zusammen mit einer Kopie der Geburtsurkunde und einer Kopie des Reisepasses des unterzeichnenden Elternteils.
Doppelstaater
Marokko behandelt seine Staatsangehörigen als Marokkaner, unabhängig von ihrer weiteren Staatsangehörigkeit. Die konsularische Hilfe ihres europäischen Landes kann dann eingeschränkt sein. Doppelstaater reisen in der Regel mit ihrem europäischen Pass ein und aus, müssen aber zusätzlich den marokkanischen elektronischen Personalausweis (CNIE) vorlegen, der ab 16 Jahren Pflicht ist; für die Rückkehr in ihr anderes Land brauchen sie ihren europäischen Pass. Informieren Sie sich vor der Abreise bei France Diplomatiediplomatie.belgium.beDFAE (eda.admin.ch)mae.gouvernement.luGOV.UK (FCDO)ireland.ie (DFA)Auswärtiges AmtRegeringen (UD)Udenrigsministeriet (um.dk)RegjeringenOdyseusz (MSZ)MZV ČRBMEIANederland WereldwijdViaggiare Sicuriexteriores.gob.esPortal das ComunidadesUlkoministeriö (um.fi).
Gesundheit und Versicherung
Für Reisende aus Europa ist keine Impfung vorgeschrieben. Von Reisenden aus einem Land, in dem Polio auftritt, wird ein Impfnachweis gegen Polio verlangt.
Prüfen Sie vor der Abreise, ob Ihre Versicherung Marokko, Krankenhausbehandlung und Rücktransport abdeckt: Die Privatkliniken in den großen Städten haben ein gutes Niveau, Behandlungen werden vor Ort bezahlt, und auf dem Land ist die medizinische Versorgung deutlich eingeschränkter. Manche Länder haben ein Sozialversicherungsabkommen mit Marokko: Erkundigen Sie sich vor der Abreise bei Ihrer Krankenversicherung.
Einige in Europa gängige Beruhigungs- und Schmerzmittel gelten in Marokko als illegale Substanzen. Bewahren Sie sie in der Originalverpackung auf, zusammen mit dem Rezept und nach Möglichkeit einer ärztlichen Bescheinigung.
Geld, Zoll und Fahrzeuge
Der marokkanische Dirham (MAD) kann außerhalb Marokkos nicht getauscht werden: Sie dürfen mit bis zu 2.000 Dirham in Banknoten ein- und ausreisen und Ihr Geld vor Ort wechseln. Fremdwährung darf frei eingeführt werden, ab einem Gegenwert von 100.000 Dirham mit Anmeldung. Drohnen sind ohne Einfuhrgenehmigung verboten. Die Einzelheiten, einschließlich Freimengen und Mehrwertsteuererstattung, finden Sie in unserem Ratgeber zum marokkanischen Zoll.
Wer mit dem Auto per Fähre anreist, bekommt das Fahrzeug auf seinen Pass eingetragen und muss mit demselben Auto wieder ausreisen. Die vorübergehende Einfuhr und die Verkehrsregeln behandelt unser Ratgeber zum Autofahren in Marokko.
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Häufige Fragen
Kann ich mit dem Personalausweis nach Marokko einreisen?
Nein. Ein Reisepass ist Pflicht, auch bei Pauschalreisen; Reisende, die nur einen Personalausweis vorlegen, werden mit dem nächsten Flug zurückgeschickt.
Wie lange kann ich ohne Visum bleiben?
Das hängt von der Staatsangehörigkeit ab: Die Tabelle der Einreisebestimmungen auf dieser Seite nennt die Aufenthaltsdauer für Ihr Land. Eine ausnahmsweise Verlängerung wird beim Einwanderungsdienst beantragt.
Wie lange muss mein Reisepass gültig sein?
Das hängt von der Staatsangehörigkeit ab: Die Tabelle der Einreisebestimmungen auf dieser Seite nennt die Regel für Ihr Land. Ein Pass, der nach Ihrer Rückkehr noch sechs Monate gültig ist, erfüllt alle erfassten Regeln.
Kann ein Kind mit nur einem Elternteil reisen?
Ja, mit eigenem Reisepass. Die Einverständniserklärung des anderen Elternteils und ein Abstammungsnachweis werden empfohlen; ein Minderjähriger, der allein oder mit einer Drittperson reist, benötigt eine Einverständniserklärung der Eltern mit beglaubigter Unterschrift.
Brauche ich eine Impfung für Marokko?
Für Reisende aus Europa ist keine Impfung vorgeschrieben. Eine Versicherung, die Krankenhausbehandlung und Rücktransport abdeckt, wird dringend empfohlen.
Offizielle Quellen
- France Diplomatie : Maroc, entrée et séjour (abgerufen am 14. Oktober 2026)
- GOV.UK (FCDO) : Morocco, entry requirements (abgerufen am 14. Oktober 2026)
- Auswärtiges Amt : Marokko, Reise- und Sicherheitshinweise (abgerufen am 14. Oktober 2026)
- Nederland Wereldwijd : Reisadvies Marokko (abgerufen am 14. Oktober 2026)
- Ministerio de Asuntos Exteriores : Recomendaciones de viaje Marruecos (abgerufen am 14. Oktober 2026)
- Office des changes du Maroc : foire aux questions (abgerufen am 14. Oktober 2026)
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